Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen der Firma Rajat Sharma, im folgenden DIGIWORX genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch DIGIWORX bedarf es nicht. Der Auftraggeber erklärt hinsichtlich der Geschäfte und Verträge mit DIGIWORX nicht Konsument, insbesondere nicht im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, zu sein. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Irrtümer sind vorbehalten. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende bzw. abweichenden Bedingungen und Erklärungen werden nicht anerkannt. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens DIGIWORX.

2. Lieferungen, Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Gegenstand eines Auftrages kann sein: Lieferung von Hard- und Software, Ausarbeitung und Umsetzen von Organisationskonzepten, Global- und Detailanalysen, Erstellung von Individualprogrammen und Webseiten, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung), Telefonische Beratung, Programmwartung, Leistungen im Zusammenhang mit digitalem Marketing, Sonstige Dienstleistungen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, Pflichtenheft, Auftragnehmervertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch DIGIWORX. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von DIGIWORX. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird DIGIWORX zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von DIGIWORX wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. DIGIWORX haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die DIGIWORX wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde DIGIWORX schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, DIGIWORX bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt DIGIWORX hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. Die Angebote der DIGIWORX sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Die Wahl des Lieferanten bleibt alleine uns überlassen, weshalb bei Nichtlieferung durch den von uns gewählten Lieferanten nicht der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle verlangt werden kann. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der DIGIWORX, spätestens jedoch durch die Annahme der Lieferung oder Leistung zustande. Die DIGIWORX ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die anzeigen, dass der Auftraggeber nicht kreditwürdig ist. Das Recht zu Teillieferungen und Teilleistungen und deren Fakturierung bleiben der DIGIWORX ausdrücklich vorbehalten. Vereinbarte Liefertermine gelten als unverbindlich und vorbehaltlich der Selbstbelieferung.

3. Social Media Kanäle

DIGIWORX weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der DIGIWORX nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. DIGIWORX arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. DIGIWORX beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann DIGIWORX aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

4. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde DIGIWORX vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt DIGIWORX dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. Der potentielle Kunde anerkennt, dass DIGIWORX bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von DIGIWORX ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von DIGIWORX im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von DIGIWORX Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass DIGIWORX dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass DIGIWORX dabei verdienstlich wurde. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei DIGIWORX ein.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

DIGIWORX ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. DIGIWORX wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Soweit DIGIWORX notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von DIGIWORX. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von DIGIWORX schriftlich zu bestätigen. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Befindet sich DIGIWORX in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 21 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung

DIGIWORX ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 21 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 21 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn DIGIWORX fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 21 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. DIGIWORX ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 500, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist DIGIWORX berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat DIGIWORX für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der Urheber- und Kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Alle Leistungen von DIGIWORX, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von DIGIWORX sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen, wird DIGIWORX den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. Für alle Arbeiten von DIGIWORX, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9. Prüfung und Gefahrenübergang

Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als vollständig und ordnungsgemäß geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahmen der Ware.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer ab unserem Lager. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackungen, Transportkosten, Transportversicherung, Installationskosten und Supportkosten werden den Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Bedingungen und entsprechend der Preisliste der DIGIWORX verrechnet. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CDs, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zu Grunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. DIGIWORX behält sich das Recht vor Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten des Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen, eintreten. Zahlungen sind prompt nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. DIGIWORX behält sich vor Auftraggeber nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen DIGIWORX, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine steht DIGIWORX ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in der Höhe von 10% zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt. Soweit DIGIWORX den Auftraggeber mahnt, ist DIGIWORX berechtigt für eigene Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 15.- für die erste Mahnung und € 40 für jede weitere Mahnung zuzüglich der Postspesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines Inkassodienstes oder eines Rechtanwaltes beim Auftraggeber einzuheben. Auflaufende Gerichtskosten gehen zur Gänze auf Kosten des Auftraggebers.

11. Eigentumsvorbehalt

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von DIGIWORX bis zu Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus au der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber. Eine Weitergabe der Vorbehaltsware an dritte ist ausdrücklich untersagt. Bei Zahlungsverzug auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen von DIGIWORX an den Auftraggeber oder bei Vermögenswegfall des Auftraggeber darf DIGIWORX zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Auftraggeber betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

12. Gewährleistung

Die Parteien sind sich darüber bewusst, das nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die technischen Daten und Beschreibungen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. DIGIWORX haftet daher auch nicht für irgendwelche öffentlichen oder Werbungen über vertragsgegenständliche Waren oder Leistungen im Sinne des § 922 AGBG oder für im Umlauf befindliche Warenproben oder Muster solcher Waren. DIGIWORX übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Auftraggeber entsprechen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Abnutzung, normaler Verschleiß, unsachgemäßer Gebrauch, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten des Auftraggeber, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art und falsche und fehlende Verarbeitungsdaten und oder Werkzeuge sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Ferner übernimmt DIGIWORX keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Sofern nichts anderes vereinbart beträgt die Gewährleistung 6 Monate mit Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Soweit Herstellungsansprüche (Austausch oder Nachbesserung) von DIGIWORX dem Auftraggeber angeboten wurden, gehen diese Preisminderungs- oder Wandlungsansprüchen vor. Schadenersatzansprüche des Auftraggeber neben oder anstatt den Gewährleistungsansprüchen sind ausdrückliche ausgeschlossen. Durch Ersatzlieferungen ersetzte Teile gehen in das Eigentum von DIGIWORX über. Ergibt eine Überprüfung, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so ist DIGIWORX berechtigt die angefallenen Kosten und Aufwendungen dafür zu verrechnen. Das Vorliegen eines Mangels schon vor der Übergabe der Ware und innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber zu beweisen. Eine diesbezügliche gesetzliche Vermutung, insbesondere jede des § 924 ABGB, wird ausgeschlossen.

13. Erfüllung und Gewährleistung für Suchmaschinenoptimierung

DIGIWORX vereinbart mit dem Auftraggeber entsprechend der Auftragserteilung eine Optimierung und Eintragung seiner Internetseiten in den entsprechenden Suchmaschinen gemäß dem Dienstleistungsangebot. DIGIWORX optimiert die mit dem Auftraggeber definierten Suchbegriffe in den betreffenden Suchmaschinen und Verzeichnissen. Die ersten nachprüfbaren Ergebnisse werden laut Vereinbarung ca. 8 – 10 Wochen nach der Optimierung erkennbar. Voraussetzung hierfür ist, dass DIGIWORX alle relevanten Daten seitens des Auftraggebers erhalten hat. Die Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinien-Übertretung) seiner Webseite durch einen oder mehrere Suchdienstanbieter (Suchmaschinen) wird von DIGIWORX gegenüber dem Auftraggeber nicht entschädigt, da dies einzig und allein im Ermessen der betreffenden Suchmaschinen liegt. Der Auftraggeber ist davon in Kenntnis gesetzt, dass sich die Position seiner Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Ziel des Vertrages ist eine Positionierung auf den vordersten Plätzen bezüglich der definierten Suchbegriffe und den entsprechenden Suchmaschinen. DIGIWORX übernimmt keinerlei Garantie für das Erreichen der angemeldeten Seite auf einer exponierten Position.

14. Gewährleistung für Website

Etwaige Mängel an der fertiggestellten Website sind sofort, spätestens jedoch nach 7 Tagen anzuzeigen und so zu beschreiben, dass sie nachvollziehbar sind. DIGIWORX wird die Beanstandungen zeitnah korrigieren. Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten oder Produkte Dritter, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von DIGIWORX durchgeführten Änderungen, Ergänzungen oder sonstigen Manipulationen entstehen, sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für Regresszahlungen und Schäden kann DIGIWORX grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden.
Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggebers die von der DIGIWORX gelieferte Website ändert oder in jeglicher Form umgestaltet, dazu zählen auch Updates von Komponenten.

15. Herstellergarantie

Im Falle dass der Hersteller eines Produktes eine gesonderte Abwicklung eines Garantie- oder Gewährleistungsfalles anbietet oder vorschreibt, ist DIGIWORX berechtigt aber nicht verpflichtet den Auftraggeber darauf zu verweisen direkt mit dem Hersteller in Kontakt zu treten. Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des Herstellers werden Teil des Vertrages mit dem Auftraggeber.

16. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

17. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

DIGIWORX übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. DIGIWORX ist nicht verpflichtet Schutzrechte und Urheberrechte Dritter zu prüfen und dem Auftraggeber auf deren fehlen hinzuweisen. Auch übernimmt DIGIWORX ausdrücklich keine Haftung dafür, dass der Auftraggeber urheberrechtlich geschützte Ware (z.B. Software) im Einsatz hat ohne dafür die notwendigen Lizenzen zu besitzen. Dies gilt auch wenn die DIGIWORX das Vermuten muss. Für die Vollständigkeit aller Lizenzen und deren Verwahrung hat der Auftraggeber alleine zu sorgen. DIGIWORX behält sich das Recht vor den Auftraggeber auf Urheberrecht und Lizenzverletzungen hinzuweisen.

18. Softwaresupport

Es gelten die „AGB für den Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport Leistungen (B2B) inkl. Begleitblatt“ in der Ausgabe 2018 des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich. Sollten sich Bedingungen mit den AGB der DIGIWORX überschneiden, so haben die AGB der DIGIWORX Vorrang.

19. Programmierung

Es gelten die „AGB für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (B2B) inkl. Begleitblatt“ in der Ausgabe 2018 des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich. Sollten sich Bedingungen mit den AGB der DIGIWORX überschneiden, so haben die AGB der DIGIWORX Vorrang.

20. Rücktrittsrecht

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

21. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

22. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bergheim, Gerichtsstand ist die Stadt Salzburg, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten. Es gilt österreichisches Recht.

23. Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

24. Kennzeichnung

Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

25. Referenzen

Der Auftraggeber erteilt DIGIWORX mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden und ggf. das Logo zu übernehmen.

26. Allgemeine Bestimmungen

Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass seine Daten elektronisch verarbeitet werden.
Der Auftraggeber verzichtet auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die betroffenen Texte der Wirtschaftskammer Österreich werden auf der Internetseite http://www.digiworx/agb bekannt gemacht und gelten bei Vertragsabschluss als zur Kenntnis genommen. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine gedruckte Version übergeben.
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmungen durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelungen weitgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.